Lkw-Kartell: Klagen von Geschädigten drohen

Nach der Kartellstrafe für europäische Lkw-Hersteller, verlangen jetzt die geschädigten Spediteure, Lkw-Käufer und Lkw-Leasingnehmer Schadensersatz.
Nach der Kartellstrafe drohen den Lkw-Herstellern nun auch Schadenersatzforderungen. (Foto: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH)
Nach der Kartellstrafe drohen den Lkw-Herstellern nun auch Schadenersatzforderungen. (Foto: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH)
Christine Harttmann

Wie Transportonlinebereits berichtet hat, verhängte die Europäische Kommission Mitte Juli gegen Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF eine Strafe von fast drei Milliarden Euro, weil sie gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Straffrei blieb MAN. Das Unternehmen profitiert von der Kronzeugenregelung. Über 14 Jahre hinweg sprachen die Hersteller ihre Verkaufspreise für Lastkraftwagen ab und gaben die in abgestimmter Form Kosten weiter, ihnen durch die strengeren Emissionsvorschriften der EU entstanden waren.

Nun kommen auf die Hersteller auch noch Forderungen seitens der Kunden zu. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer will schon bald die ersten Schadenersatzklagen gegen die die Lkw-Hersteller einreichen, wenn diese nicht bereit sind, sich außergerichtlich zu einigen. Das teilte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit: „Wir werden zunächst auf eine außergerichtliche Einigung drängen, die einen Schadensersatz zwischen zehn und zwanzig Prozent des Kaufpreises beinhaltet. Wir hoffen auf die Vernunft des Kartells. Sollte es notwendig sein, werden wir Klagen einreichen.“

Bereits in der Vergangenheit erhielten durch Kartellverstöße Geschädigte Schadensersatzansprüche. Außerdem erleichtert es eine neue EU-Richtlinie, die die Bundesrepublik Deutschland bis Ende 2016 umsetzen muss, solche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Danach geht der Gesetzgeber davon aus, dass Preisabsprachen einen Schaden verursachen. Wenn nicht, müssten die Mitglieder des Kartells das Gegenteil beweisen. „Es gilt nun festzustellen, ob die Spediteure die Fahrzeuge überteuert gekauft haben. Diese Überteuerung, die im fünfstelligen Bereich liegen kann, ist als Schadensersatz zu bezahlen“, so Stoll.

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