Autonomes Fahren: Haftungsfrage löst Debatten aus
Heise online zufolge wolle Verkehrsminister Dobrindt die Fahrer autonomer Autos von der Haftung befreien. Dies habe er ihm Rahmen der Kabinettsklausur Ende Mai 2016 in Meseberg vorgeschlagen. Als Bedingung sehe er ein sicheres und von den Zulassungsbehörden genehmigtes Fahrsystem. Justizminister Maas sehe hingegen keinen Bedarf, die Haftung neu zu regeln, verweist der Online-Dienst auf einen Bericht des Handelsblatts. Der Justizminister sei aber für eine Einzelfallentscheidung in Bezug auf die Frage, ob für einen Unfall das Fahrzeug oder der Fahrer verantwortlich zu machen sei.
Am 13. April 2016 hat das Bundeskabinett einen von Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der die Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr regelt. Damit soll Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen werden. Das Übereinkommen wurde dahingehend erweitert, dass die Systeme den technischen Regelungen der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) entsprechen und so gestaltet sein müssen, dass sie durch den Fahrer übersteuert beziehungsweise abgeschaltet werden können.
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