De-minimis-Richtlinie: Fördersatz für 2016 angehoben

Am 5. Januar 2016 veröffentlichte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Förderrichtlinie De-minimis vom 15. Dezember 2015 im Bundesanzeiger. Neuerungen ergaben sich nicht nur bezüglich des Fördersatzes.

Die De-minimis-Richtlinie richtet sich an Unternehmen des schweren Güterverkehrs (Foto: Thomas Pietsch).
Die De-minimis-Richtlinie richtet sich an Unternehmen des schweren Güterverkehrs (Foto: Thomas Pietsch).
Anna Barbara Brüggmann


Prinzipiell richtet sich die De-Minimis-Richtlinie an Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die bestimmte Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.


Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich folgende Änderungen:

  • Die Antragstellung sowie die Bearbeitung der Anträge kann nur noch auf elektronischem Wege erfolgen. Zur Verfügung dafür steht ein Portal, das auf der Homepage des Bundesamtes zu erreichen ist. Für das Jahr 2016 sind die Anträge im Zeitraum zwischen 13. Januar und 30. September zu stellen.
  • Innerhalb dieser Frist kann jeder Unternehmer einen Antrag sowie bis zu maximal vier weitere Folgeanträge stellen. Gezählt werden ausschließliche Anträge, die zu einem Zuwendungsbescheid geführt haben.
  • Zuwendungsberichtigt sind auch Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit Fahrzeugen ab 7, 5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
  • Neu ist zudem, dass die Maßnahmen, für die die Förderung beantragt wird, künftig konkret entsprechend den laufenden Nummern eines Maßnahmenkatalogs beantragt werden müssen.
  • Darüber hinaus beträgt der Fördersatz pro Nutzfahrzeug für die Periode 2016 statt 1.000 Euro im Vorjahr nun 2.000 Euro.

 

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