Mindestlohngesetz: DSLV fordert Korrekturen

Der Gesetzgeber muss in dem Anfang Januar in Kraft getretenen Mindestlohngesetz (MiLoG) die Auftraggeberhaftung streichen, fordert der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einer aktuellen Stellungnahme.
Christine Harttmann

Rund acht Wochen nach Inkrafttreten des MiLoG hat der DSLV eine erste Bilanz gezogen. Die Vertreter der Transport- und Logistikbranche kritisieren darin vor allem, dass überzogene Haftungs- und Verwaltungsverpflichtungen zu untragbaren Belastungen für die Unternehmen in der Branche führen.

DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster verlangt deshalb vom Gesetzgeber, die Auftraggeberhaftung zu streichen: „Sie birgt für die betroffenen Unternehmen ein kaum kalkulierbares Risiko bis hin zur Existenzbedrohung“. Mindestens seien jedoch praktische und rechtssichere Freizeichnungsmöglichkeiten im Mindestlohngesetz zu verankern.

Eine sichere Kontrolle aller Auftragnehmer sei in den meisten Fällen nicht zu leisten, so die Auffassung des DSLV. Weil Speditionen und Logistikdienstleister Lieferketten im In- und Ausland steuern und organisieren, beauftragen sie Güterkraftverkehrs- und Eisenbahnunternehmen sowie Airlines und Reedereien. Vor allem bei internationalen Warenversendungen gehören dazu mehrere, auch ausländische Transportunternehmen, für deren Kontrolle dem Auftraggeber die Mittel fehlen. Insbesondere bei Transit- und grenzüberschreitenden Verkehren sei daher eine Nachbesserung des MiLoG notwendig, so der DSLV.

Weitere Verbesserungsvorschläge des DSLV sind der Ausschluss von Bereitschaftszeiten des Fahrpersonals beim Mindestlohn und eine Reduktion der Gehaltsschwelle für die Auslösung von Dokumentationspflichten von derzeit 2.958 auf 1.900 Euro.

Gegen die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde hingegen erhebt der DSLV ausdrücklich keine Einwände. Der tarifliche Stundenlohn habe bereits vor dem Inkrafttreten des MiLoG für sämtliche Berufsgruppen in der Spedition in der Regel über dem jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Niveau gelegen.

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