BGL: Maut-Klage wird fortgesetzt

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage von drei Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) gegen die Lkw-Mauterhöung aus dem Jahre 2009 in erster Instanz abgewiesen. Jetzt hat der Verband angekündigt, die Klage fortzusetzten.
Redaktion (allg.)

Über eine Fortführung der sogenanntenMaut-Klage hatten die Delegierten auf der Mitgliederversammlung inLeipzig abzustimmen. Auf der Pressekonferenz inLeipzig bezeichnete BGL-Präsident Adalbert Wandt die Abstimmung als "denkwürdig". Fast einstimmig sei angenommen worden, dass die Maut-Klage weiter geht. Das Berufungsgericht ist das Oberlandesgericht Münster. Die Klage richtet sich gegen die Berechnungsgrundlage der Mauterhöhung von 2009, das sogenannte Wegekostengutachten. Nach Ansicht des BGL befindet sich dieses nicht in Übereinstimmung mit der EU-Wegekostenrichtlinie. Bemängelt werden zum Beispiel überhöhte Kosten für kalkulatorische Zinsen (die im Wegekostengutachten alleine 52 % der gesamten Wegekosten ausmachen) oder die Bewertung der Straßengrundstücke, die nicht mit den tatsächlich für sie bezahlten Kaufpreisen, sondern mit Rohbaulandpreisen der Flächen festgesetzt und um Preissteigerungen fortgeschrieben wurden. Diese Berechnungsmethoden wurden jedoch nach Aussage vomBGL vom Gericht überhaupt nicht in Frage gestellt. Dieses hatte sich auf die Prüfung beschränkt, ob das Diskriminierungsverbot gegenüber ausländischen Transportunternehmen beachtet und ob bei der Festlegung der Wegekosten durch den Gesetzgeber die Willkürgrenze überschritten wurde. Beides wurde vom Gericht verneint – letzteres allein deshalb, weil die Mautsätze auf einer gutachterlichen Berechnung beruhen. Der eigentliche Streitgegenstand des BGL – Verstoß gegen europäisches Recht – wurde in diesem Verfahren ausgeblendet.

Auf der Pressekonferenz spekulierten die BGL-Verantwortlichen dann über die aktuellen Auswirkungen ihrer Klage:"Die Maut-Klage hat dazu geführt, dass die Mautsätze im nächstenJahr gesenkt werden. Ohne sie wäre die Lkw-Maut womöglich wieder erhöht worden", gab sich Prof. Karlheinz Schmidt, geschäftsführendes Präsidialmitglied des BGL, überzeugt. Und Präsident Wandt fügt hinzu:"Wir gehen davon aus, dass die Wegekosten-Berechnung in einer nächsten Instanz geändert wird. Wir klagen weiter, denn wir müssen das Gewerbe schützen."

(tpi)
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