Autotransporter: Tankanlagen anerkannt

Nachdem die in Autotransportern verbauten speziellen Tankanlagen ab sofort als Haupttanks anerkannt werden, muss im EU-Ausland getankter Kraftstoff in Deutschland kein zweites Mal mehr versteuert werden.
Christine Harttmann

Dies sei die Folge eines Erlasses des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 15. Februar, mit dem eine Angleichung an das zukünftige EU-Energiesteuerrecht erfolgt, meldet der Verein Automobillogistik im DSLV (AML).

Bislang führte die enge Definition des Begriffs „Haupttank“ dazu, dass die nachträglich veränderten Tankanlagen von speziellen Nutzfahrzeugen, wie Autotransportern, nicht als solche anerkannt wurden. Dies hatte zur Folge, dass ein Lastkraftwagen, der über einen von einem Karosseriebauer umgerüsteten Tank verfügte, den im EU-Ausland getankten Kraftstoff beim Grenzübertritt nach Deutsch-land vollständig der deutschen Energiesteuer zu unterwerfen hatte, während die serienmäßig eingebauten Tanks der Nutzfahrzeughersteller im gleichen Fall steuerbefreit blieben.

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