Lkw-Fahrverbot: BGL für Kompromiss bei regionalen Feiertagen

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) schlägt vor, an regionalen Feiertagen auf Autobahnen einen Transitverkehr zu denjenigen Bundesländern zuzulassen, für die der jeweilige Tag kein Feiertag ist.
Torsten Buchholz

In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt der Reformationstag (31. Oktober) als Feiertag mit Lkw-Fahrverbot. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland trifft das für Allerheiligen (1. November) sowie zusätzlich auch in Hessen für Fronleichnam zu. Während dieser regionalen Feiertage darf zwischen 00:00 und 22:00 Uhr in den betroffenen Bundesländern kein Güterverkehr stattfinden. Das Verbot gilt auch für die überregionalen Autobahnen in diesen Bundesländern.

Der BGL betont, dass regionale Feiertage zwar als „schützenswertes Kulturgut zur regionalen Identität unseres Landes und der dort lebenden Bevölkerungsgruppen“ gehören. Da sich aus der aktuellen Regelung aber sowohl für Versorgung von Industrie- und Handelsbetrieben als auch für Lkw-Fahrer Probleme ergeben, müssten die politische Verantwortlichen Wege finden, „diese regionale Identität zu bewahren ohne an überkommener Kleinstaaterei festzuhalten“, fordert der Verband.

Die Feiertagsruhe würde nicht gestört, wenn im Transitverkehr das Durchfahren dieser Länder für den Güterverkehr auf Autobahnen gestattet würde, so der BGL. Das Bundesland Berlin würde dafür eine gangbare Lösung mit seinen benachbarten Bundesländern vormachen. Zur Versorgung der Bundehauptstadt sind die Autobahnen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am Reformationstag trotz regionalen Feiertags für den Güterverkehr frei gegeben.

Ausdrücklich lehnt der BGL es jedoch ab, dass im Güterverkehr an regionalen Feiertagen auf die Bundes- und Nebenstraßen ausgewichen wird oder gar die Wohngebiete durchfahren werden. Letztendlich müsse es aber möglich werden, trotz regionaler Feiertage beispielswiese einen Container von und zu den deutschen Seehäfen zu bringen oder auch die Automobilwirtschaft in Süddeutschland zu bedienen, so der Verband.

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