Lang-Lkw: Zwei Länder klagen

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Verordnung des Bundes zum Lang-Lkw Klage eingelegt.
Torsten Buchholz

Konkret haben beide Länder beim Bundesverfassungsgericht die Einleitung eines sogenannten abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt. Sie wollen sich damit gegen die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums wehren, die Lang-LKW ermöglicht, ausgewählte Strecken der Bundesländer, und zwar auch ohne deren Zustimmung, probeweise zu befahren. Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich an dem Modellversuch für Lang-LKW der Bundesregierung nicht zu beteiligen.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) meint: „Die sogenannten Gigaliner würden noch mehr Waren auf die Straßen bringen. Unser Ziel ist aber eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene“. Nach Hermanns Ansicht wäre es ein Widerspruch zu einer an Nachhaltigkeit orientierten Mobilitätspolitik, den Lang-Lkws die Autobahnen zu öffnen.

„Wer will, dass mehr Güter auf klimafreundliche Transportmittel wie Schiene oder Wasserstraßen verlagert werden, muss diese ausbauen, anstatt der Lobby des Güterverkehrs auf der Straße nachzugeben. Der sogenannte Feldversuch des Bundes hat nur den einen Zweck, den Riesenlaster als Transportmittel dauerhaft zu etablieren“, sagt Hermann. Es sei ein Märchen, dass die Langlaster aus ökologischen Gründen eingesetzt werden. „Es geht allein darum, die Transportkosten zu senken“, wettert der Minister.

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