Deutsche Post DHL: Rund 500 Millionen Umsatzsteuernachzahlung

Die deutschen Finanzbehörden haben der Deutschen Post DHL Steuerbescheide angekündigt, aus denen sich eine Nachzahlung von Umsatzsteuer in Höhe von 516 Millionen Euro ergeben wird.
Christine Harttmann

Die Entscheidung sei das Ergebnis einer umfassenden Prüfung komplexer steuerrechtlicher Sachverhalte und umfasse den Zeitraum von 1998 bis zum Inkrafttreten des geänderten Umsatzsteuerrechts für Postdienstleistungen am 1. Juli 2010, meldet die Deutsche Post DHL. Ein großer Teil des Nachzahlungsbetrages betreffe Steuerthemen, für die der Konzern bereits teilweise Rückstellungen gebildet habe. Darüber hinaus hatte die Finanzverwaltung mehrere Postdienstleistungen, die bislang von der Umsatzsteuer befreit waren, rückwirkend auf eine Steuerpflicht hin untersucht.

Zur Umsetzung der Behördenentscheidung wird das Unternehmen im dritten Quartal dieses Jahres eine einmalige Zahlung in Höhe von 516 Millionen Euro leisten. Da das Unternehmen in den Vorjahren bereits vorausschauend Rückstellungen gebildet hatte, wird das Konzern-EBIT im zweiten Quartal dieses Jahres mit 180 Millionen Euro belastet. Die Auswirkung auf den Nettogewinn wird mit 265 Millionen Euro erwartet. Auf das wirtschaftliche Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres erwartet der Konzern dennoch keine spürbaren Auswirkungen.

Obwohl viele Sachverhalte unterschiedliche Interpretationen bei der Anwendung von EU- und deutschem Umsatzsteuerrecht auf Postdienstleistungen zulassen, wird der Konzern gemäß eigenen Angaben die getroffene Entscheidung akzeptieren, um Rechtssicherheit herzustellen und jahrelange juristische Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden.

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