EU-Entscheidung: Deutsche Post muss Beihilfen zurückzahlen
Die Deutsche Post DHL muss nach der heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission zu Unrecht erhaltene Staatsbeihilfen von mindestens 500 Millionen Euro an den deutschen Staat zurückzahlen.
Bei der Rückforderung, bei der es sich um Summen von 500 Millionen bis zu einer Milliarde Euro handelt, geht es um Subventionen für die Pensionskosten für Beamte des ehemaligen Staatsunternehmens. Die EU-Kommission hatte geprüft, ob die von der Deutschen Post getragenen Sozialbeiträge der Höhe nach denen privater Wettbewerber entsprachen. Neben Subventionen seit 1995 kamen nach Ansicht der Kommission Deutschen Post auch erhöhte Portoentgelte zugute, die der Finanzierung eines weiteren Teils der Pensionskosten für ihre Beamten dienten.
Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Entlastung habe die Deutsche Post im Bereich der dem Wettbewerb unterliegenden Dienste – wie Paketdienste und das Privatkunden-Bankgeschäft - tatsächlich erheblich geringere Sozialbeiträge getragen als ihre privaten Wettbewerber. Die Kommission hat deshalb die Rückforderung der nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfe im Rahmen von 500 Millionen Euro bis eine Milliarde Euro für den Zeitraum ab 2003 angeordnet. Die genaue Höhe müssen nun die deutschen Behörden berechnen.
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