Fahrerschulungen: Fördertöpfe jetzt nutzen!

Am 15. Januar 2012 endet die Antragsfrist für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).
Redaktion (allg.)

Für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz werden Zuschüsse von bis zu 70 Prozent gewährt. Nach Ansicht des BAG drohe bereits im nächsten Jahr bei der gesetzlich geregelten Qualifizierung des Fahrpersonals ein Schulungsstau. Zur Erinnerung: Fahrer, die bis 2014 ihre 35-stündige Weiterbildung nicht absolvieren, verlieren ihre Fahrerlaubnis.

(tpi)
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