Steuererklärung: Kilometerschummlern droht Strafe

Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuererklärung mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Torsten Buchholz
Ein solches Verfahren könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe enden, warnt der Verkehrsclub. Auf jeden Fall aber müsse der Betroffene mit einer rückwirkenden Änderung seiner Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen. Der ADAC bezieht sich dabei auf einen Fall, in dem eine Arbeitnehmerin über Jahre hinweg in ihrer Einkommenssteuererklärung falsche Angaben zu den Entfernungskilometern der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hatte. Anstatt der tatsächlichen zehn Entfernungskilometer hatte sie seit 1996 eine Strecke von 28 Kilometer angegeben. Erst im Jahr 2006 stellte die Finanzbehörde durch eine Abfrage im Routenplaner fest, dass die Angaben nicht korrekt waren. Sie änderte daraufhin rückwirkend die Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zehn Jahre. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält dem ADAC zufolge nach seinem Urteil vom 23. März 2011 (Az.: 3 K 2635/08) eine rückwirkende Änderung für rechtlich zulässig, da durch die Routenplanerabfrage neue Tatsachen bekannt geworden seien, die eine Änderung der Einkommenssteuerbescheide notwendig machte. Die zuvor jahrelang überhöhten Angaben der Steuerpflichtigen seien für das Finanzamt weder widersprüchlich noch zweifelhaft gewesen. So hätte es für die Finanzbehörde keinen Anlass gegeben, Ermittlungen hinsichtlich der tatsächlichen Entfernungskilometer anzustellen. Die Einlassung der Arbeitnehmerin, sie habe irrtümlich angenommen, die Entfernungskilometer entsprechen den tatsächlich gefahrenen Kilometern, konnte das Gericht nicht überzeugen. (tbu)
Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »