Umwelt: Neue CO2-Regeln für Transporter

Der EU-Umweltministerrat hat einen Kompromiss für die neuen Regelungen zum CO2-Ausstoß von leichten Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht getroffen.
Torsten Buchholz
Die Umweltminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sprachen sich für den von der belgischen EU-Präsidentschaft mit dem Europäischem Parlament und der Kommission ausgehandelten Kompromiss aus. Danach müssen Nutzfahrzeuge aus dem Segment bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (N1) bis zum Jahr 2020 ihre Emissionen durchschnittlich um rund 27 Prozent auf 147 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer mindern. Außerdem ist für 2017 ein Zwischenziel von 175 Gramm CO2 pro Kilometer festgelegt, das ab 2014 schrittweise eingeführt werden soll. Bei deren Überschreitung sind empfindliche Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller vorgesehen. Experten rechnen auf der anderen Seite damit, dass neue leichte Nutzfahrzeuge aufgrund der neuen Vorschriften zukünftig teurer werden könnten. Die zukünftige Verordnung sieht darüber hinaus Anreize für Fahrzeuge vor, die besonders wenig Kohlendioxid emittieren, wie zum Beispiel Plug-in-Hydrid- und Elektrofahrzeuge. Ferner werden auch innovative Technologien gefördert, die zusätzliche Kraftstoffeinsparungen bringen, so genannte Öko-Innovationen. Das sind zum Beispiel LED-Leuchten oder ein verbessertes Wärmemanagement des Motors. (tbu)
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