Aktuelles Urteil: „Wegelagerei" ist keine Beleidigung
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ist die Bezeichnung einer Geschwindigkeitsmessung als „Wegelagerei" keine Beleidigung des durchführenden Polizisten. Die Äußerung sei grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.Jeden Mittwoch: Aktuelle Personenmeldungen (8/2010)
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