Aktuelles Urteil: Kein Fahrverbot, weil das Gericht bummelte

Eine verurteilte Verkehrsünderin ist per Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 1 Ss 44/07) um das gegen sie verhängte Fahrverbot herumgekommen, weil sich ihr gerichtliches Verfahren über fast zwei Jahre verschleppt hatte.
Torsten Buchholz
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, habe nach Auffassung der Karlsruher Richter ein solches Fahrverbot prinzipiell seinen Sinn verloren, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden der Maßnahme ein erheblicher Zeitraum liegt und es in der Zwischenzeit zu keinem weiteren Fehlverhalten im Straßenverkehr kommt. Die Frau war wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldbuße von 250 Euro und dem einmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt worden. Als das zuständige Amtsgericht seine der üblichen Rechtsprechung entsprechende Entscheidung traf, lag das Verkehrsvergehen bereits 23 Monate zurück und die Vollstreckung des Fahrverbots hätte gar frühestens im 30. Monat nach der Tat erfolgen können. Nachdem ein zunächst ergangenes Urteil wegen einer Rechtsbeschwerde der Frau aufgehoben worden war, wurde die neue Hauptverhandlung nämlich ohne ersichtlichen Grund erst acht Monate später anberaumt. „Von einem Fahrverbot soll nach dem Willen des Gesetzgebers aber eine warnende Wirkung ausgehen, damit der Betroffne sich künftig richtiger verhält“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. Von einer derartigen Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme könne so spät nach dem Vergehen jedoch keine Rede mehr sein. (tbu)
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