Aktuelle Rechtsinfo: Verantwortlichkeiten bei der Landungssicherung

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung hat ein Merkblatt erarbeitet, das die komplexe Materie öffentlich-rechtlich und privatrechtlich beleuchtet.
Torsten Buchholz
Die Verantwortlichkeiten zur Ladungssicherung ergeben sich aus verschiedenen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gesetzesvorgaben, die nicht ohne Weiteres durchschaubar sind. In der Praxis bestehen daher oft Unklarheiten darüber, welcher Personenkreis im jeweils konkreten Fall für die Ladungssicherung tatsächlich verantwortlich ist, wie man Verantwortlichkeiten rechtssicher überträgt, und wer für Schäden als Folge einer mangelhaften oder unterlassenen Ladungssicherung einzustehen hat. Die Auswirkungen dieser Kenntnislücken können gravierend sein: Es drohen Schadensersatzansprüche und Bußgeld, in Extremfällen sogar strafrechtliche Verfolgung. Mit dem Ziel, mehr Klarheit in dieser komplexen Thematik herbeizuführen, hat der BGL ein Merkblatt über die Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung, sowohl in öffentlich-rechtlicher als auch in privatrechtlicher Hinsicht, erarbeitet. Wie der BGL hervorhebt, gilt in jedem Falle der Grundsatz, dass derjenige, der durch sein Handeln oder Unterlassen die Ursache für einen verkehrsunsicheren Zustand oder für einen Schaden setzt, dafür einstehen muss. Verantwortlich in diesem Sinne können demnach auch ein Lademeister oder ein Verlader sein. Das BGL-Merkblatt kann über die Landesverbände der Gewerbeorganisation bezogen werden.
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