Aktuelles Urteil: Härtefall rechtfertigt Ausnahmen bei Fahrverboten

Wer eine rote Ampel missachtet kann in Härtefällen einem vorübergehenden Fahrverbot entkommen, etwa wenn dringende Arztbesuche ohne Führerschein nachweislich nicht möglich sind.
Christine Harttmann

Wer ein rote Ampel rot überfährt riskiert ein Bußgeld von 200 Euro und einen Monat Fahrverbot. Laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) entschied nun aber das Oberlandesgericht Bamberg, dass AUnahmen von diesem sogenannten „Regelfahrverbot“ möglich sind (OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 1620/16). Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer geklagt, der für das Überfahren einer roten Ampel mit einem Bußgeld und Regelfahrverbot belegt worden war. Der Fahrer begründete seinen Einspruch gegen die Entscheidung damit, dass er lungenkrank sei und zweimal in der Woche einen Facharzt in der nächsten Stadt aufsuchen müsse. Die 15 Kilometer lange Strecke könne er nur mit dem Auto bewältigen. Zwar existiere in zwei Kilometern Entfernung zu seiner Wohnung eine Bushaltestelle. Diese Strecke schaffe er aber wegen seiner Krankheit nicht zu Fuß. Verwandte oder Bekannte, die ihn tagsüber fahren könnten, habe er nicht. Seine Finanzlage sei mit 588 Euro Krankengeld im Monat angespannt und erlaube keine längeren Taxifahrten.

Das Amtsgericht erhöhte daraufhin das Bußgeld auf 500 Euro und verzichtete auf das Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. Das Oberlandesgericht Bamberg hob darauf zwar das Urteil des Amtsgerichts auf. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte es jedoch auch, dass eine Ausnahme vom Fahrverbot wegen eines außergewöhnlichen Härtefalles durchaus möglich sei. Es rügte das Amtsgericht allerdings dafür, dass es sämtliche Aussagen des Autofahrers ungeprüft übernommen und geglaubt habe – von seinem Einkommen über seine Erkrankung bis hin zu den Arztbesuchen. Es hätte dies aber vor dem Urteil überprüfen und verifizieren müssen.

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