Rechts-Tipp: Führerschein-Klasse C1 rückwirkend auf fünf Jahre befristet

Rückwirkend ab 19. Januar 2013 gilt für bestehende Führerscheine der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E eine Befristung auf fünf Jahre. Führerscheininhaber müssen ihre Fahrerlaubnis entsprechend umschreiben lassen.
Christine Harttmann

Unter dem Eindruck eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat das Bundesverkehrsministerium Änderungen im Fahrerlaubnisrecht mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen beschlossen. Das hat das Baden-Württembergische Verkehrsministerium bekannt gegeben.

Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E für Klein-Lkw werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung. Die Inhaber solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen. Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss nichts veranlassen. Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden; diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit. Von der Neuregelung betroffen sind außerdem Führerscheine der Klasse D1 (Klein-Bus). Ausgenommen sind nur Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile.

Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen ist als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert. Mit Rückfragen können sich betroffene Fahrerlaubnisinhaber an die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle beim Stadt- oder Landkreis wenden.

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