Aktuelles Urteil: Kein Schadenersatz bei nächtlichem Sturz an SB-Tankstelle

Besteht bei einer Selbstbedienungs-Tankstelle ab einem gewissen Zeitpunkt nur ein eingeschränkter Nachtbetrieb über einen Nachtschalter, reicht ein Kontrollgang vor dem nächtlichen Schichtwechsel aus, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Anna Barbara Brüggmann

Wie die Rechtsexperten der Arag mitteilen, stürzte eine Frau nach dem Tanken auf dem Weg vom Nachtschalter einer SB-Tankstelle zu ihrem Fahrzeug und zog sich eine Oberarmfraktur zu. Sie gab an, über die Schlaufe eines Paketbinders gestolpert zu sein und forderte vom Tankstellenbetreiber Schmerzensgeld sowie Schadensersatz.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass in diesem Fall keine Verletzung der Verkehrssicherung vorgelegen habe. Da die entsprechende SB-Tankstelle ab 22 Uhr per Nachtschalter betrieben wird, könne ein Kunde nicht davon ausgehen, dass sich durchgängig Personal außerhalb des Verkaufsraums auf dem Tankstellengelände aufhält, so das Urteil.
Der Unfall ereignete sich kurz nach Mitternacht. Laut Gerichtsurteil hat ein vor dem Schichtwechsel um Mitternacht vom Bedienpersonal durchgeführter Kontrollgang ausgereicht, um etwaige Verunreinigungen auf dem Tankstellengelände festzustellen und zu beseitigen. Eine solche Kontrolle sei am Unfalltag vom Personal vorgenommen worden, ein Paketbinder sei dabei nicht vorgefunden worden. Vom Betreiber sei das Personal zu regelmäßigen Kontrollgängen angewiesen worden. Bis zum Unfallzeitpunkt ist dem Urteil zufolge keine weitere Kontrolle nötig gewesen. Die Verkehrssicherungspflicht sei somit in ausreichendem Maße erfüllt, es konnte demnach kein Haftungsanspruch geltend gemacht werden. (OLG Hamm, Az.: 7 U 17/16)

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