Aktuelles Urteil: Trotz roter Ampel vorfahrtsberechtigt

Wer aus einem Grundstück herausfährt, muss besonders vorsichtig sein. Bei einem Unfall trägt er auch dann die Hauptschuld, wenn der Kontrahent kurz zuvor eine rote Ampel überfahren hat.
Christine Harttmann

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm urteilte in einem Fall, bei dem zwei Fahrzeuge miteinander kollidiert waren. Eines davon hatte kurz zuvor eine rote Ampel überfahren, das andere kam aus einer Grundstückausfahrt. Das OLG verurteilte die Fahrerin des Wagens, der aus der Grundstücksausfahrt kam, dazu 75 Prozent des Schadens zu übernehmen. Der Fahrer des Fahrzeugs, das bei Rot über die Ampel gefahren war, musste nur 25 Prozent übernehmen.

Wer aus einem Grundstück herausfahre, habe besondere Sorgfaltspflichten, erläutern Arag-Experten zu dem Urteil. Die Ampel sei nicht dafür da, die aus den angrenzenden Grundstücken Herausfahrenden zu schützen. Daher sei der Beklagte – selbst wenn er über „Rot“ fährt – grundsätzlich vorfahrtsberechtigt. Wegen des Rotlichtverstoßes müsse er allerdings mithaften (OLG Hamm Az. 6 U 222/09).

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