Aktuelles Urteil: Autoglaserei darf keine Schadstoffplakette anbringen

Autoglasereibetriebe dürfen nach einem Frontscheibenaustausch auch weiterhin keine Schadstoffplaketten an Kraftfahrzeugen anbringen.
Christine Harttmann

Die 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt Umfang und Ausnahmen von Verkehrsverboten, indem Kraftfahrzeuge bestimmten Schadstoffgruppen zugeordnet werden. Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge sind nicht wiederverwendbare, auf der Frontscheibe anzubringende Plaketten vorgeschrieben. Bei einem etwaigen Austausch der Scheibe muss eine neue Plakette angebracht werden. Hierzu sind nur Kfz-Zulassungsstellen und solche Kfz-Werkstätten berechtigt, die als Stellen für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannt sind.

Eine bundesweit tätige Autoglaserei klagte, weil sie hierfür die zugelassenen Ausgabestellen in Anspruch nehmen musste. Während ein Plakettenrohling etwa 50 Cent kostet, entstehen der Autoglaserei für die Beschaffung der Plakette über Werkstatt oder Zulassungsstelle Kosten in Höhe von etwa fünf Euro pro Reparatur. Bei 400.000 Frontscheiben, die sie im Jahr 2012 reparierte, sah sie darin einen ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil. Immerhin entstünden ihr damit jährliche Kosten in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro.

Die Autoglaserei erhob deshalb eine Klage. Ziel war eine Änderung der 35. BImschV. Das Verwaltungsgericht (VG) wies die Klage ab. Die Klassifizierung der Schadstoffgruppe eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Ausgabe einer Plakette gehörten nicht zum Berufsbild eines Autoglasereibetriebes. Die Ungleichbehandlung der Autoglasereibetriebe gegenüber den für Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen sei durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Zwar erfolge die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zur jeweiligen Schadstoffgruppe im Regelfall rein schematisch anhand der emissionsbezogenen Schlüsselnummer im Kraftfahrzeugschein. Es gebe aber Ausnahmefälle, in denen die Zuordnung kompliziert sei und emissionsspezifische Sachkunde erfordere. Anders als Autoglasereibetriebe verfügen die zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen über diese Sachkunde, erläutern Arag Experten (VG Berlin, Az. VG 10 K 296.13).

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »