Aktuelles Urteil: Transportunternehmen haftet für Ölschaden

Wenn beim Entladen eines Tankwagens Öl ausläuft, muss dafür das Transportunternehmen haften. Schließlich ist es für den Betrieb des Lkw verantwortlich.
Redaktion (allg.)

Ein Tankwagenunternehmer lieferte an den rechtmäßigen Empfänger Heizöl aus. Wegen eines undichten Verbindungsschlaues lief dabei allerdings ein Teil des Heizöls aus und verunreinigte die Straße sowie das Grundstück des Empfängers. Darauf verklagte der Empfänger das Transportunternehmen auf Schadensersatz. Sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht gaben ihm Recht und verurteilten das Transportunternehmen dazu, einen Schadensersatz von etwas mehr als 72.000 Euro zu zahlen.

Gegen dieses Urteil legte der jedoch Revision ein, die der Bundesgerichtshof (BGH) dann jedoch zurück wies (Az. VI ZR 139/15). Der Tankwagenunternehmer musste unbegrenzt für den Schaden haften. Nach § 7 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz habe der Geschädigte darauf einen Rechtsanspruch, so das Gericht. Der Schaden sei „auf den Betrieb des Tanklastwagens“ zurückzuführen, urteilte das BGH. Dafür sei letztlich maßgeblich gewesen, dass der Lkw im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt worden sei und während der Entladung eine Leckage im Schlauch eine „Ölfontäne“ verursacht habe. Für Schäden, die beim Entladen einträten, müsse das Transportunternehmen haften.

(boe)
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