Rechtstipp: Mindestlohnkontrolle durch den Steuerberater

Steuerberater dürfen einem Unternehmen bescheinigen, dass es die Vorgaben des Mindestlohngesetzes einhält.
Christine Harttmann

Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handele, sei die Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung, stellt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) klar.

Nach dem Mindestlohngesetz haftet der Auftraggeber, der einen Subunternehmer einschaltet, ähnlich einem Bürgen dafür, dass die Arbeitnehmer den Mindestlohn erhalten. Daher würden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, ihnen zu bescheinigen, dass sie die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater seien im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes zur Erstellung solcher Bescheinigungen befugt.

Gleichzeitig, so die BStBK, seien die Steuerberater über ihre Berufshaftpflicht versichert, wenn sie ihren Mandanten solche Bescheinigungen ausstellen. Steuerberater und ihre Mandanten sind im Haftungsfall auch finanziell abgesichert.

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