Aktuelles Urteil: Praktikum ist keine Probezeit

Ein vor Beginn der Ausbildung absolviertes Praktikum zählt nicht mit zur Probezeit, ein ordentliches Arbeitsverhältnis ebenso wenig.
Christine Harttmann

Geklagt hatte ein junger Mann, der sich durch ein Praktikum gequält hatte, dann durch fast die gesamte dreimonatige Probezeit des anschließenden Berufsausbildungsverhältnisses. Kurz vor Ablauf der Probezeit lag die Kündigung auf dem Tisch.

Der junge Mann war sauer und verklagte den ehemaligen Arbeitgeber. Denn seiner Meinung nach wurde die Kündigung erst nach der Probezeit ausgesprochen und war unwirksam. Dabei hatte er sein zuvor absolviertes Praktikum bei derselben Firma auf die Probezeit angerechnet. Doch nach Auskunft der Arag-Experten geht diese Rechnung nicht auf. Ein Praktikum, ja selbst ein ordentliches Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber, zählt nicht zur Probezeit des Ausbildungsverhältnisses (Bundesarbeitsgericht, Az.: 6 AZR 127/04).

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