Aktuelles Urteil: Winterreifenpflicht ist wetterabhängig

Eine Winterreifenpflicht besteht nur dann, wenn am dem Tag der Fahrt tatsächlich winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Die Wetterlage in den Tagen zuvor oder die Jahreszeit spielen keine Rolle.
Christine Harttmann

Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Mannheim hervor, in dem ein Autofahrer Ende Oktober mit Sommerreifen unterwegs war, obwohl in den Tagen zuvor bei Minusgraden bereits Schnee gefallen war. An dem Tag selbst schneite es jedoch nicht, allerdings hatte sich vereinzelt Glatteis gebildet. Deswegen geriet der Wagen ins Schleudern und stieß mit einem anderen Auto zusammen. Dabei verletzten sich die Insassen.

Die Versicherung, die zunächst die Kosten des Unfallgegners übernommen hatte, forderte später ihr Geld zurück. Der Fahrer sei mit Sommerreifen unterwegs gewesen und habe daher vorsätzlich oder mindestens fahrlässig gehandelt, lautete die Begründung. Dagegen klagte der Fahrer. Auch wenn die Tage zuvor schon winterlich waren, seien Sommerreifen zumindest für den Tag des Unfalls ausreichend gewesen, so sein Standpunkt.

Vor dem Amtsgericht Mannheim setzte sich dann der Unfallverursacher mit seinem Standpunkt durch. Nur weil zwei Tage zuvor Schnee fiel und es am Unfalltag noch bis zu minus sieben Grad Celsius kalt war, müsse noch keine Winterreifenpflicht herrschen. Entscheidend seien lediglich die Witterungsverhältnisse zum Unfallzeitpunkt. Laut Polizeibericht war es am Morgen mit minus drei Grad Celsius weder ungewöhnlich kalt, noch gab es Niederschlag, worauf man auf Glatteis hätte schließen können.

Allein das fehlende Bewusstsein, dass Winterreifen in den kälteren Jahreszeiten empfehlenswert sind, begründe noch lange keine Fahrlässigkeit, so das Gericht. Außerdem sei nicht abschließend geklärt, ob der Unfall mit Winterreifen hätte verhindert werden können. Der Unfallbericht der Polizei nenne lediglich eine überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache (Az. 3 C 308/14).

„Es gibt keine festen Vorgaben, die besagen, ab welchem Zeitpunkt Winterreifen aufzuziehen sind.“, ergänzt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.

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