Aktueller Rechtstipp: Auf Zebrastreifen hat der Fußgänger immer Vorrang

An Zebrastreifen besteht Wartepflicht bereits, wenn sich Passanten nähern. Fahrzeuge sollen mit mäßiger Geschwindigkeit an Überweg heranfahren.
Torsten Buchholz

Eine alltägliche Szenerie: Der Fußgänger geht in Richtung Zebrastreifen, doch manche Autofahrer ignorieren die Absicht des Passanten, die Straße zu überqueren. „An Fußgängerüberwegen, die mit den breiten weißen Linien auf der Fahrbahn und dem blauen, quadratischen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Das gelte bereits, wenn der Fußgänger auf dem Bürgersteig in Richtung des Zebrastreifens geht. Sander: „Er braucht also nicht schon davor zu stehen und zu warten."

Fahrzeugführer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. Übrigens: Straßenbahnen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie haben in der Regel an Zebrastreifen Vorfahrt. Überholverbot an Fußgängerüberwegen

Die gestreifte Fahrbahnmarkierung ist gleichzeitig Hinweis für das Haltverbot auf dem Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssten. Außerdem darf an Überwegen nicht überholt werden.

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