Aktuelles Urteil: MPU bei Alkohol im Blut und warmer Motorhaube

Ist die Motorhaube des Fahrzeugs noch warm und der Fahrer selbst noch alkoholisiert, dann kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Christine Harttmann

So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und erklärte den Führerscheinentzug des Fahrzeugführers für rechtens, als dieser der MPU nicht nachkam (Az. 16 B 358/14). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, alarmierte ein Zeuge die Polizei, weil der Fahrer betrunken unterwegs war. Die Beamten stellten beim mutmaßlichen Fahrzeugführer 2,56 Promille im Blut fest. Die Motorhaube des Fahrzeugs war noch warm. Diese Tatsachen begründeten den Verdacht auf Alkohol am Steuer, was für die Führerscheinstelle Grund genug war, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu fordern. Als der angebliche Alkoholsünder das nicht beibrachte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Dagegen ging er durch zwei Instanzen bis zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – letztlich ohne Erfolg. Schon den hohen Blutalkoholwert deutete das Gericht als einen Hinweis auf ein Alkoholproblem, was wiederum die MPU-Anordnung rechtfertige. „Man muss also nicht erst direkt am Steuer alkoholisiert erwischt werden, um seinen Führerschein zu riskieren", warnt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Dass der Autofahrer bisher ohne jegliche Beanstandungen fuhr, entkräftete die Eignungszweifel des Gerichts nicht.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »