Aktuelles Urteil: Lkw-Maut ist rechtmäßig

Das VG Köln hat in drei Musterverfahren entschieden, dass die Lkw-Maut der Jahre 2009 bis 2014 rechtmäßig ist.
Christine Harttmann

Geklagt hatten Speditionen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Lkw-Maut seit dem Jahr 2009.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verstoßen die im Bundesfernstraßenmautgesetz festgesetzten Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinien. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum bezüglich der gewählten Kalkulationsmethode zu. Die konkrete Berechnung der Mautsätze werde durch den europäischen Richtliniengeber nicht vorgeben.

Auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz könne dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Insbesondere seien die Mautsätze nicht willkürlich festgesetzt, sondern deren Berechnung sei transparent und nachvollziehbar. Schließlich habe das Gericht auch keine anderen Kalkulations- und Methodenfehler feststellen können, so dass die Klägerinnen verpflichtet seien, die Mautgebühren seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen.

Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats Berufung beim OVG Münster eingelegt werden. (Az. 14 K 8449/09; 14 K 1017/10; 14 K 1018/10)

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