Aktuelles Urteil: Schadensaufteilung bei Kollision mit dem Gegenverkehr

Begegnen sich auf einer engen Straße zwei Fahrzeuge, dann müssen beide so weit wie möglich nach recht ausweichen, ansonsten trifft beide im Falle einer Kollision eine Teilschuld.
Christine Harttmann

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht München besagt, dass auch der Autofahrer mitverantwortlich ist, der zwar auf seiner Spur geblieben ist, aber rechts noch Platz zum Ausweichen gehabt hätte (Az. 10 U 4173/13).

Wie die D.A.S. Rechtschutzversicherung erklärt, schreibt die Straßenverkehrsordnung das Rechtsfahrgebot auf deutschen Straßen vor. Oft werde das so ausgelegt, dass zwischen Fahrzeug und rechtem Fahrbahnrand etwa ein Meter Platz sein sollte. Wenn aber die Straße für zwei Fahrzeuge zu schmal ist, muss ein Autofahrer auch noch weiter nach rechts ausweichen, besagt das Urteil des OLG.

Im verhandelten Fall waren sich zwei Fahrzeuge auf einer nur 4,65 Meter breiten Straße begegnet. Die Straße war zu eng für beide und die Fahrzeuge streiften sich mit jeweils rund 80 Stundekilometern. Beide Fahrer beharrten nun darauf, dass der andere schuld sei.

Das Oberlandesgericht München entschied der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge, dass beide einen Teil des Schadens zu tragen hätten. Nach Auswertung der Sachverständigengutachten habe sich ergeben, dass der Kläger selbst mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn gekommen sei. Er habe daher 70 Prozent des Schadens zu tragen.

Der Beklagte dagegen habe zwar seine Fahrspur nicht verlassen. Er habe jedoch die Möglichkeit gehabt, noch 40 Zentimeter weit nach rechts zum Fahrbahnrand hin auszuweichen. Da er dies unterlassen habe, müsse er die restlichen 30 Prozent des des Schadens tragen. Das Gericht betonte, dass bereits ein Ausweichen des Schadens tragen. Das Gericht betonte, dass bereits ein Ausweichen des Beklagten um 15 Zentimeter nach rechts den Schaden deutlich reduziert hätte – mutmaßlich von einem erheblichen Blechschaden zu zwei abgerissenen Außenspiegeln.

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