Aktuelles Urteil: Gesetzlicher Urlaubsanspruch trotz Sonderurlaub

Nimmt ein Arbeitnehmer unbezahlten Sonderurlaub, dann verfällt damit nicht der gesetzliche Urlaubsanspruch, der in dieser Zeit aus dem Arbeitsverhältnis resultiert – einzige Ausnahmen sind Elternzeit und Wehrdienst.
Christine Harttmann

Im vorliegenden Fall klagte eine ehemalige Mitarbeiterin bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Abgeltung von 15 Urlaubstagen ein. Die Klägerin von August 2002 bis 30. September 2011 im Unternehmen beschäftigt. Ab 1. Januar 2011 hatte sie unbezahlten Sonderurlaub genommen.

Das Landesarbeitsgericht gab ihr in zweiter Instanz mit ihrer Klage Recht. In der Revision bestätigte der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) dieses Urteil. Der von den Parteien vereinbarte Sonderurlaub stehe dem Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs im Kalenderjahr 2011 nicht entgegen, so die Begründung. Daher berechtige dieser die Beklagte auch nicht zur Kürzung des gesetzlichen Urlaubs. (BAG, Az. 9 AZR 678/12)

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