Rechtstipp: Vorsicht vor Wildunfall

Wenn im Herbst die Zahl der Wildunfälle zunimmt, empfiehlt sich nicht nur eine angepasste Fahrweise, sondern auch das richtige Verhalten im Falle eines Unfalls.
Christine Harttmann

Falls am Straßenrand ein Tier auftaucht, sollte der Fahrer mit weiteren rechnen und entsprechend vorsichtig sein. Konkret bedeutet dies: Abbremsen, eventuell hupen und Fernlicht ausschalten. Falls es dennoch zum Unfall kommt, empfiehlt der Arag, sofort die Polizei zu kontaktieren, die dann den zuständigen Förster informiert.

Falls das verletzte Tier geflüchtet ist, sollte sich der betroffene Verkehrsteilnehmer von den Ordnungshütern eine sogenannte Wildsbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen. Im Falle einer Vollkaskoversicherung kommt diese in der Regel für den gesamten Schaden auf.

Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind laut Arag-Experten Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer durch einen Zusammenstoß mit Haarwild, dazu gehören Hirsche und Reh, erleidet. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass der Schaden unter Umständen auch dann durch die Teilkasko zu erstatten ist, wenn es gar nicht zum Zusammenstoß mit einem Haarwild gekommen ist. Entscheidend sei, so das Gericht, dass der Fahrer dem Tier ausweichen wollte (OLG Oblent, Az. 10 U 1415/05).

Bei kleineren Tieren wie Hasen muss die Teilkasko laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht bezahlen. Da der Schaden nur gering ist, wenn man ein kleines Tier überfährt, sollte man diesem aus Versicherungssicht nicht ausweichen (BGH, Az.: IV ZR 321/95).

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »