Aktuelles Urteil: Zweifelhafter Fahrzeugdiebstahl

Wirre und groteske Darstellungen im Zusammenhang mit einem Fahrzeugdiebstahl, können dazu führen, dass der angeblich Bestohlene sein Glaubwürdigkeit vor Gericht verliert.
Torsten Buchholz

Dies ist in einem aktuelle vor dem Landgericht (LG) Coburg verhandelten Fall geschehen (Az. 22 O 717/11). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde einem Mann, so behauptete er jedenfalls, der gerade für 25.000 Euro gekaufte VW-Bus gestohlen. Dann konnte er nicht mehr in sein Haus mit den dort liegenden Zweitschlüsseln und den Fahrzeugunterlagen hinein, weil ihm auch die Haustürschlüssel abhandengekommen waren. Erst nach Monaten wäre an den zweiten Pkw-Schlüssel dort herangekommen, den er der Kasko-Versicherung deshalb erst sehr spät zusenden konnte. Den Aufbewahrungsort des amtlichen Kfz-Briefs für den verschwundenen Wagen habe er inzwischen gänzlich vergessen und das Dokument sei bis heute unauffindbar.

Mit diesen Darstellungen erntete der angeblich Bestohlene bei den Landesrichtern nur ungläubiges Kopfschütteln, was schließlich zur Auffassung führte, die Entwendung des Fahrzeugs sei mit hoher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht worden, um sich den Wiederbeschaffungswert zu erschleichen, den die Versicherung bei einem tatsächlichen Diebstahl zu zahlen hätte.

Zudem hatte das Gericht festgestellt, dass sich der Mann in großen finanziellen Schwierigkeiten befand. Die Richter kauften ihm allerdings nicht ab, das er , wie behauptete, Monate brauchte, bis das Geld zusammen war, um das Haus zwecks Zugang zum Zweitschlüssel und den Autopapieren von einem der teuren Türdienste öffnen zu lassen. Sei der Mann doch die ganze Zeit nach eigener Angabe mehrmals in der Woche die über 25 Kilometer bis zu dem Haus gefahren, um dort im Briefkasten nach der Post mit der ausbleibenden Überweisung von der Versicherung zu sehen.

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