Aktuelles Urteil: Lkw-Fahrerlaubnis setzt wirksame Pkw-Fahrerlaubnis voraus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine nachträglich in Tschechien erworbene Lkw-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig ist, wenn bereits die in Tschechien erteilte Pkw-Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam ist.
Christine Harttmann

Einem Autofahrer aus dem Bayerischen Wald war wegen Alkoholfahrten und anderer Verkehrsdelikte zwischen 1986 und 2002 insgesamt viermal die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Rahmen eines erneuten Erteilungsverfahrens führte eine medizinisch-psychologische Begutachtung zu einem negativen Ergebnis. Mit weiteren Alkoholfahrten sei zu rechen.

Daraufhin wich der Betroffene nach Tschechien aus und erwarb dort im Jahr 2004 eine Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse B). Die tschechische Pkw-Fahrerlaubnis hatte allerdings einen Schönheitsfehler: Im tschechischen Führerschein war ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen. Eine solche unter offensichtlichem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilte Fahrerlaubnis muss Deutschland nach der Rechtsprechung des EuGH nicht anerkennen. Im Jahr 2008 erwarb der Autofahrer in Tschechien auch eine Lkw-Fahrerlaubnis (Klasse C). Diesmal beachteten er und die tschechischen Behörden das Wohnsitzprinzip. Im Führerschein ist formal ein Wohnsitz in Tschechien eingetragen.

Fraglich war damit: Mit welchen Fahrzeugen kann der Ostbayer in Deutschland fahren? Nach Auffassung des EuGH läuft der Erwerb der Lkw-Fahrerlaubnis in Tschechien ins Leere, wenn ein anderer Mitgliedsstaat schon die frühere Pkw-Fahrerlaubnis nicht anerkennen muss. Eine Lkw-Fahrerlaubnis baue europarechtlich auf einer Pkw-Fahrerlaubnis auf. Sei eine in Tschechien erteilte Pkw-Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam, könne also von einer nachträglich in Tschechien erworbenen Lkw-Fahrerlaubnis in Deutschland kein Gebrauch gemacht werden. Der formal korrekte Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis in Tschechien führe auch nicht etwa dazu, dass ein Verstoß bei Erteilung der tschechischen Pkw-Fahrerlaubnis gleichsam geheilt werde.

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