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Aktuelles Urteil: Exzessive Handynutzung im Urlaub als Kündigungsgrund

Wer mit seinem Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat telefoniert, muss selbst bei langjähriger Anstellung mit fristloser Kündigung rechnen.

Im vorliegenden Fall war der Mann seit mehr als 25 Jahren bei einer Firma auf dem Flughafen tätig. Einer Mitteilung der Arag zufolge hatte man ihm das Mobiltelefon zur Verfügung gestellt, damit er für Kollegen und Vorgesetzte im Dienst auf dem Rollfeld des Flughafens jederzeit erreichbar war. Nach einem Urlaub erhielt die Firma dann aber von dem Netzanbieter eine Rechnung über Auslandsgespräche in einer Höhe von mehr als 500 Euro.

Auf Nachfrage des Arbeitgebers sagte der Mitarbeiter, er habe versehentlich die dienstliche statt die private Pin-Nummer eingegeben. Das Gericht hielt jedoch ein Versehen in 113 Einzelfällen für unwahrscheinlich. Eine ausgiebige Privatnutzung eines Diensthandys auf Kosten der Firma sei für den Arbeitgeber stets ein Grund zur fristlosen Kündigung, auch ohne Abmahnung, befand das Gericht. So hätte dem Arbeitnehmer auch ohne entsprechenden Hinweis klar sein müssen, dass die Firma Privatgespräche nicht in einem Umfang von mehreren hundert Euro akzeptieren werde.

Da half dem Mann auch die 25-jährige Betriebszugehörigkeit nicht, so die Arag-Experten (LAG Frankfurt, Az.: 17 Sa 153/11).


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