Aktuelles Urteil: Falschangaben zum Dienstbeginn rechtfertigen Kündigung
Macht ein Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Angaben zu seinem Dienstbeginn, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich fristlos entlassen werden.Jeden Mittwoch: Aktuelle Personenmeldungen (40/2011)
BGL: Bernard Krone ausgezeichnet
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