Aktueller Rechts-Tipp: Gefährlicher Briefkastenservice

Den Fahrzeugschlüssel abends einfach in einen leichtzugänglichen Briefkasten der Werkstatt zu werfen, kann den Halter teuer zustehen kommen.
Torsten Buchholz
Verschiedene Kfz-Werkstätten bieten einen sogenannten Briefkastenservice an, besonders für Kunden, die ihr Fahrzeug nicht während der Geschäftszeit zur Inspektion oder Reparatur bringen können. Das Fahrzeug wird dann abends oder nachts in den Hof der Werkstatt gestellt, Schlüssel und Kfz-Schein werden in den Briefkasten geworfen. Doch Vorsicht: Nach Ansicht des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kann so ein Handeln zum Bumerang werden, vor allem wenn das Betriebsgelände frei zugänglich und ein einfacher Briefkasten nur an der Hauswand befestigt ist. So kann ein Dieb die Schlüssel zu den im Areal abgestellten Fahrzeugen leicht finden. Wird das Fahrzeug gestohlen, könnte der Versicherer die Leistung verweigern und dem Fahrzeughalter fahrlässiges Verhalten im Hinblick auf die Verwahrung des Fahrzeugschlüssels vorwerfen. Anders wäre es nach einschlägiger Rechtsprechung nur dann, wenn der Schlüssel in einem stabilen Briefkasten in der Hauswand oder Werkstatttür hinterlegt wird, ähnlich den Nachtbriefkästen von Geldinstituten. Um gar nicht erst in eine ärgerliche Situation zu kommen, rät der KS, vor dem Reparaturtermin einen Zweitschlüssel in der Werkstatt abzugeben. Dann kann man den Wagen jederzeit dort abstellen, zuschließen und den Erstschlüssel mitnehmen. Transport, 08.07.2011 (tbu)
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