Aktuelles Urteil: Unfall mit kleinen Kindern

Mit dem Schulstart müssen Autofahrer ihre Aufmerksamkeit im Straßenverkehr nochmals erhöhen. Mit besonderer Vorsicht lassen sich dann Unfälle vermeiden. Kommt es dennoch zu einer Kollision, trifft den Autofahrer in der Regel mindestens eine Teilhaftung.
Redaktion (allg.)
Kinder unter zehn Jahren sind für einen fahrlässig verursachten Schaden beispielsweise durch plötzliches Überqueren der Straße nicht verantwortlich zu machen. Denn der Gesetzgeber sieht die Heranwachsenden als „nicht deliktsfähig" an. Sie können die Folgen ihres Handelns (noch) nicht abschätzen. Laut der HUK-Coburg Versicherungsgruppe haftet ein Kraftfahrer deshalb bei einem Unfall mit Kindern entsprechenden Alters unabhängig von der Schuldfrage. Auch bei einem Unfall durch Sprösslinge über zehn Jahre kann der Autofahrer die alleinige Haftung tragen. Entscheidend ist hierbei, ob die Kinder schon in der Lage sind, die eigene Verantwortung und die Konsequenzen richtig einschätzen zu können. Im Einzelfall wird dies verneint. Besonders vorsichtig müssen Kraftfahrer deshalb in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen unterwegs sein. Sobald Kinder am Fahrbahnrand entdeckt werden, sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit verlangsamen und bremsbereit sein. Die Kinder sind außerdem während der Fahrt im Auge zu behalten. Bei Spielereien oder einem Streit muss mit einem unbedachten Tritt auf die Straße gerechnet werden. (swe)(sw)
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