Deutschland ignoriert Sozialrecht im Bahnsektor

Die EU-Kommission hat Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal, Luxemburg, Irland, Lettland und Estland letztmalig vor einer Klage ermahnt, die Bahnrichtlinie 2005/47 in nationales Recht umzusetzen.
Redaktion (allg.)
Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Mit dem EU-Gesetz vom 18.7.2005 wurde eine zwischen den europäischen Sozialpartnern geschlossene Vereinbarung über Mindestregeln für Einsatzbedingungen, Arbeitsunterbrechungen sowie Lenk- und Ruhezeiten des fahrenden Personals im internationalen Eisenbahnverkehr in EU-Recht überführt. Die Mitgliedstaaten hatten für die Übernahme der Vorschriften in ihre Gesetzgebung bis 27.7.2008 Zeit. Am 1. Oktober 2008 hatte die Kommission gegen 17 säumige Länder Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und ihnen eine Umsetzungsfrist gesetzt. Da neun Regierungen der Aufforderung immer noch nicht nachgekommen sind, erhielten sie nun einen blauen Brief aus Brüssel in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“. Sollten die Nachzügler nach einem verlorenen Gerichtsprozess auch das EuGH-Urteil nicht befolgen, kann die Kommission über die höchsten EU-Richter in Luxemburg die Verwirklichung der Richtlinie durch Geldbußen erzwingen. (eva)(tpi)
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