Österreich: Sektorales Lkw-Fahrverbot zum Dritten

Nach 2003 und 2007 hat die Tiroler Landesregierung zum dritten Mal eine Verordnung für ein „sektorales Lkw-Fahrverbot“ auf der Inntalautobahn für den Transport bestimmter Güter erlassen. Der BGL will dagegen vorgehen.
Lkw, die Abfälle, Holz oder Stahl transportieren, dürfen ab 1. November 2016 nicht mehr auf der Inntalautobahn (A12) fahren. (Foto: T. Pietsch)
Lkw, die Abfälle, Holz oder Stahl transportieren, dürfen ab 1. November 2016 nicht mehr auf der Inntalautobahn (A12) fahren. (Foto: T. Pietsch)
Redaktion (allg.)

Am 18. Mai hat die Landesregierung des österreichischen Bundeslandes Tirol in Innsbruck ein neues sogenanntes Sektorales Lkw-Fahrverbot für Nachtfahrten im Gesetzblatt veröffentlicht. Das Fahrverbot soll ab 1. November 2016 gelten. Die beiden vorangegangenen Einführungsversuche eines derartigen Gesetzes, bei dem bestimmte Güterarten vom Transport ausgeschlossen werden, sind jeweils nach Klage der Europäischen Kommission am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert.

Ab 1. November dürfen laut sektoralem Fahrverbot nur noch Lastwagen mit verderblichen Gütern auf der Inntalautobahn (A12) fahren. Lkw, die zum Beispiel Abfälle, Holz oder Stahl transportieren, dürfen dann nicht mehr auf der Autobahn fahren. Betroffen sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Ausnahmen gibt es unter anderem für das Be- und Entladen in der Zone, die auf der A12 an der Grenze zu Kufstein beginnt und bis Zirl geht. Auch Lkw der Schadtstoffklasse Euro VI werden vorerst vom Fahrverbot ausgenommen.

Aus Sicht des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) stellt das vorgesehene sektorale Fahrverbot auch in der neuen Form stellt weder eine geeignete noch eine angemessene Maßnahme zur Erreichung des damit verfolgen Umweltziels – der Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxidimissionen – dar. Dies hatte jedoch der EuGH als Voraussetzung dafür angesehen, die mit einem sektoralen Fahrverbot unmittelbar verknüpfte Einschränkung des freien Warenverkehrs aus EU-Rechtsgründen zu rechtfertigen. Zudem halten die in die Verordnung aufgenommenen Ausnahmen für Regionalverkehre innerhalb einer „erweiterten Zone“ zwischen der deutschen Grenze und der Gemeinde Zirl sowie bei Transporten mit Quelle oder Ziel in einer „Kernzone“ zahlreiche Hintertürchen für ansässige Unternehmen offen.

Im Vorfeld der jetzt erlassenen Verordnung hatte die EU-Kommission nach Darstellung des BGL das Mitgliedsland Österreich beziehungsweise Tirol aufgefordert, weniger restriktive Maßnahmen anstelle eines sektoralen Fahrverbots zu ergreifen. Der BGL wird – gemeinsam mit betroffenen Schwesterverbänden und der International Transport Union (IRU) – die Europäische Kommission auffordern, vor dem Europäischen Gerichtshof eine erneute Klage gegen das Sektorale Fahrverbot einzureichen. Diese müsse aus Sicht des BGL verknüpft werden mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung, damit das Fahrverbot bis zu einem endgültigen EuGH-Urteil ausgesetzt wird.

Weitere Informationen auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich finden Sie hier.

(tpi)
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