Bahn-Richtlinie: EU-Kommission fordert Deutschland zur Umsetzung auf

Die Europäische Kommission hat Deutschland und sechs weitere EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Richtlinie zur Schaffung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums umzusetzen, die die Marktöffnung im Schienenverkehr grundsätzlich regeln soll.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
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Torsten Buchholz

Es geht dabei um Vorschriften für den Betrieb der Infrastruktur und das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen, die Kriterien für die Erteilung von Genehmigungen für Eisenbahnunternehmen, die Grundsätze und Verfahren für die Festlegung und Erhebung von Wegeentgelten und die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten sowie die Regulierungsaufsicht. Die Mitgliedstaaten hätten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um der Richtlinie nachzukommen, eigentlich bis zum 16. Juni 2015 in Kraft setzen müssen. Am 22. Juli 2015 übermittelte die Kommission mehreren Mitgliedstaaten Aufforderungsschreiben. Die sieben betroffenen Mitgliedstaaten haben der Kommission bisher keinerlei Umsetzungsmaßnahmen gemeldet. Sie haben ab dem 26. Februar 2016 zwei Monate Zeit zu reagieren. Ansonsten kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio
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