UPDATE: Feuerlöscher ab 3,5 Tonnen in Frankreich Pflicht
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat eine entsprechende Meldung, dass von dieser Regelung auch im Ausland zugelassene Fahreuge betreffe, die in Frankreich unterwegs sind, in einem Schreiben an seine Mitglieder korrigiert.
Der Verband bezieht sich dabei auf einen Erlass über die Ausrüstung von Feuerlöschern in Fahrzeugen des Straßengüterverkehrs in Frankreich vom 2. Mai 1995 in der konsolidierten Fassung vom 26. Mai 2015. Darin würde es in den Artikeln 1 und 2 eindeutig heißen, dass von der Ausrüstpflicht mit Feuerlöschern nur die in Frankreich zugelassenen Fahrzeuge, ausgenommen ADR-Fahrzeuge, betroffen sind.
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