Diebstahl eines Leasingfahrzeugs

Beim Diebstahl eines Leasingfahrzeugs zahlt die Versicherung grundsätzlich an die Leasinggesellschaft beziehungsweise die Bank.
Redaktion (allg.)
Auch dann, wenn der Leasingnehmer die Diebstahlversicherung selbst bezahlt. Mit einer Ausnahme: Wenn der Leasingnehmer ein Erwerbsrecht bei Ablauf des Vertrages vereinbart hat, gehört ihm ein Anteil der Versicherungsleistung, urteilte das OLG Düsseldorf (Az.: 24UDAR 2003, 517).
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