Streit um Namensrechte: Deutsche Post unterliegt EP Europost

Gegen den Widerstand der Deutschen Post AG hat die EP Europost AG & Co. KG die Eintragung ihrer Marken „EP EasyMail“, „EP Sample“, „EP EasyLetter“, „EP Press“, „EP Letter“ und „EP Magazine“ verteidigt.
Redaktion (allg.)
Wie jetzt bekannt wurde hat das Deutsche Patent- und Markenamt in München bereits am 16. Dezember vergangenen Jahres gleich sechs Widersprüche der Deutschen Post aus der Marke „DP“ gegen die Markenanmeldungen des Tochterunternehmens der niederländischen Royal TPG Post zurückgewiesen (Az. 303 09 238.6/39 u.a.). Damit hat EP Europost einen weiteren Erfolg in einer der zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen mit der Deutschen Post AG erzielt. In der Begründung seines Beschlusses schreibt das Patentamt, dass eine Verwechslungsgefahr der Marken EP in Kombination mit den Produktnamen der durch EP Europost angebotenen Dienstleistungen und „DP“ (für Deutsche Post) nicht bestehe. Das Patentamt erläuterte hierzu, dass „Wortanfänge im allgemeinen stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile“ und „dass es sich vorliegend um sehr kurze Wörter bzw. Buchstabenzeichen handelt. Solche Kurzwörter werden durch Abweichungen in einzelnen Buchstaben im Verhältnis zu ihrer Zeichenlänge prozentual stärker beeinflusst als längere Markenwörter“.
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